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Tippgeber sein – Provision bekommen

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Tippgeber

Erhalten Sie als Dankeschön 15% der gesamten, an uns gezahlten Nettoprovision. Verwenden Sie den Schieberegler, um den geschätzten Wert der Immobilie festzulegen. Der Wert kann zwischen 50.000 € und 2.000.000 € liegen.*
* der Immobilienwert ist nicht gedeckelt

Jemand in Ihrem Bekanntenkreis möchte seine Immobilie verkaufen?

Teilen Sie uns den Kontakt mit und profitieren Sie von unserer Tippgeber-Provision!

Es ist eine Win-Win-Situation: Ihr Bekannter verkauft seine Immobilie mit unserem erfahrenen Team an Immobilienmaklern und Sie verdienen dabei zusätzliches Geld. Zögern Sie nicht, uns Ihre Empfehlungen zukommen zu lassen, und profitieren Sie von unserem attraktiven Tippgeber-Programm.

Wenn Sie uns mit einem potenziellen Immobilienverkäufer in Kontakt bringen und dieser letztendlich mit uns einen erfolgreichen Verkaufsabschluss erzielt, erhalten Sie als Dankeschön 15% unserer üblichen 6% Provision.

Beispiel: Verkaufspreis einer Immobilie für 500.000,- € bedeutet für Sie 4.500,- €!

Gemeinsam machen wir den Immobilienverkauf zu einer lohnenden Erfahrung für alle Beteiligten!

Wie kann ich von der Tippgeber-Provision profitieren?

Was wir von Ihnen benötigen

  • Anschrift der zu verkaufenden / vermietenden Immobilie

  • Anschrift des Eigentümers der Immobilie

  • Ihren eigenen Namen & Anschrift
  • Sobald Sie uns Ihren Tipp per Brief, E-Mail oder Anruf weitergeben, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
  • Wir prüfen, ob uns das Objekt bereits bekannt ist, bevor wir den Eigentümer kontaktieren. Dabei ist es wichtig, dass die Eigentümer informiert wurden und unserer Kontaktaufnahme zugestimmt haben.

  • Bei Erteilung eines Vermarktungsauftrags durch den Eigentümer informieren wir Sie und starten umgehend mit der Arbeit.
  • Die Immobilie wird durch unsere Maklertätigkeit mit einem rechtswirksamen und notariellen Kaufvertrag provisionspflichtig verkauft.

  • Der Käufer und/oder Verkäufer zahlt seine Provision an uns.

  • Sie erhalten 15% der gesamten an uns gezahlten Nettoprovision* (ohne MwSt.)

Vorraussetzungen für die Tippgeber-Provision:

  • Die benannte Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein und wird von uns nach dem erteilten Maklerauftrag des Eigentümers erfolgreich provisionspflichtig verkauft.

  • Die Tippgeberprovision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages und nach Eingang der Vermittlungs-/Nachweisprovision des Käufers und/oder Verkäufers bei uns.

  • Der Empfehlungsgeber muss volljährig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • **Beispielrechnung auf Basis der ortsüblichen Maklerprovision in Bremen von 6% (netto) des notariellen Kaufpreises. Der Provisionssatz kann abweichen und ist nicht garantiert. Die Höhe richtet sich allein nach dem von uns mit dem Immobilienkäufer und/oder -verkäufer vereinbarten Provisionssatz.